Notruf Feuerwehr: 112

Alljährlich feiert man den Jahreswechsel zusammen mit seiner Familie und Freunden. Genauso wie gutes Essen und Trinken gehört für viele das Silvesterfeuerwerk mit dazu. Leider ereignen sich dabei immer wieder Unfälle und Brände, meist ausgelöst durch unsachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper.
Daher haben wir einige Tipps und Hinweise zusammengestellt, damit Sie unfallfrei das neue Jahr beginnen.


  • Kaufen und verwenden Sie nur geprüftes Feuerwerk, achten Sie auf die "BAM-Nummer" (Bundesanstalt für Materialprüfung).rakete
  • Beachten Sie unbedingt die Gebrauchsanleitungen.
  • Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern!
  • Hindern Sie alkoholisierte Personen am Umgang mit Feuerwerkskörpern!
  • Schließen Sie die Fenster Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses und entfernen Sie brennbare Gegenstände von Balkonen.
  • Halten Sie Hilfsmittel zur Brandbekämpfung (z.B.: Eimer mit Wasser) bereit.
  • Verwenden Sie Feuerwerkskörper und Raketen nur im Freien.
  • Werfen Sie Feuerwerkskörper nicht von Balkonen.

 

  • Richten Sie Raketen und sonstige Feuerwerkskörper niemals auf Menschen oder Tiere.
  • Zünden Sie Raketen und sonstige Feuerwerke niemals in unmittelbarer Nähe von Gebäuden und Kraftfahrzeugen.
  • Starten Sie Raketen nur von einer standsicheren Abschussrampe (z.B.: eine eingegrabene Sektflasche).
  • Schätzen Sie die Flugbahn der Feuerwerkskörper ab und beobachten Sie die Auftreffstelle nach dem Ausbrennen .
  • Feuerwerkskörper sofort nach dem Anzünden wegwerfen oder je nach Typ, vorher sicher aufstellen.
  • Zünden Sie Feuerwerkskörper nicht gemeinsam an und bündeln Sie diese nicht.
  • Blindgänger nicht berühren, sie können auch noch verspätet zünden.
    Keinesfalls nachzünden, möglicherweise explodiert der Böller wegen der zu kurzen Zündschnur sofort.
    Blindgänger mit Wasser übergießen und unbrauchbar machen, denn spätestens am nächsten Tag sind sie eine große Gefahr.
  • Feuerwerke entwickeln laute Geräusche, schützen Sie Ihr Gehör und das Ihrer Kinder.

Übrigens:

Silvesterfeuerwerke (Klasse II) dürfen nur am 31. Dezember und am 01. Januar abgebrannt werden.

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