Waldbrandwarnungen für Sachsen
Hier finden Sie die täglich aktualisierten Waldbrandwarnungen für den Freistaat Sachsen.
Je nach ausgerufener Waldbrandwarnstufe hat jeder Besucher spezielle Regeln beim Betreten des Waldes einzuhalten.
Bedeutung der Warnstufen
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Stufe 1
Die Waldbrandgefahr ist nur sehr gering.
Das Rauchen in Waldgebieten ist grundsätzlich verboten, ausgenommen sind gekennzeichnete Raucherinseln.Das Wegwerfen brennender Zigaretten oder anderer Gegenstände, auch aus Bauwerken und Fahrzeugen, ist in Waldgebieten untersagt.
Die Anlegen und Betreiben von Feuerstellen ist nur mit Genehmigung gestattet.Das Befahren des Waldes ist nur auf öffentlichen Wegen bzw. in Durchführung genehmigter Arbeiten gestattet. -
Stufe 2
Erhöhte Umsicht und Vorsicht, um Zündquellen zu vermeiden!
Arbeiten im Wald sind beim zuständigen Revierförster anzumelden.
Das Befahren der Waldwege ist nur für Forstmitarbeiter und Waldbesitzer gestattet. -
Stufe 3
Die Sitiuation ist kritisch und bedarf bewusster Einschränkungen!
In einer Entfernung von 100 m bis zum Waldrand dürfen Holzabfälle und Reisig dürfen nicht mehr verbrannt werden.
Erteilte Genehmigungen entfallen. -
Stufe 4
Aktiver Brandschutz des Waldes durch äußerste Vorsicht und weitere Einschränkungen!
Öffentliche Waldwege und Straßen durch Wälder dürfen nicht verlassen werden.
In den Wäldern vorhandene Besucherparkplätze können gesperrt werden. -
Stufe 5
Maximaler Schutz des Waldes vor Bränden!
Das Betreten des Waldes ist verboten. Ausnahmen gelten nur für Forstmitarbeiter und Waldbesitzer.
Das Parken an Waldparkplätzen ist verboten.
(Verbote einer höheren Warnstufe schließen Verbote der niedrigeren Warnstufen ein.)
Quelle: Sachsenforst; DWD