Sirenensignale im Freistaat Sachsen
Bei Katastrophen; sonstigen Schadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle und großräumigen Gefährdungslagen kann es notwendig werden, die Bevölkerung zu warnen oder über konkrete Verhaltensmaßnahmen zu informieren. Aus diesem Grunde wurde es für erforderlich gehalten, die Sirenensignale auf Landesebene zu vereinheitlichen.
Hierzu wurden folgende Festlegungen getroffen:
1. Signalprobe
Das Signal dient zur Überprüfung der Alarmierungseinrichtung sowie der Auslöse- und Übertragungseinrichtung.
1 Ton von 12 Sekunden Dauer
(immer mittwochs 15:00 Uhr)
2. Feueralarm
Das Signal "Feueralarm“ dient neben der Warnung der Bevölkerung insbesondere auch der Alarmierung der Einsatzkräfte.
3 Töne von je 12 Sekunden Dauer mit 12 Sekunden Pause
3. Warnung vor einer Gefahr (Katastrophe)
6 Töne von jeweils 5 Sekunden Dauer mit 5 Sekunden Pause
(1 Minute Heulton)
Verhaltensregeln:
- Schalten Sie Ihr Rundfunkgerät ein und achten Sie auf Durchsagen!
- Informieren Sie Ihre Nachbarn und Straßenpassanten über die Durchsagen!
- Helfen Sie älteren und behinderten Menschen. Informieren Sie ausländische Mitbürger!
- Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden genau!
- Telefonieren Sie nur falls dringend nötig! Fassen Sie sich kurz!
- Die Hilfskräfte sind auf freie Telefonleitungen angewiesen ‑ besonders in Mobilnetzen!
- Sind Sie selbst und Ihre Nachbarn von Schaden nicht betroffen:
- Bleiben Sie dem Schadensgebiet fern! – Schnelle Hilfe braucht freie Wege!
Zusätzliche Sirenensignale für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Zur Warnung der Bevölkerung und Alarmierung der Einsatzkräfte wurden die Sirenen im Landkreis zusätzlich mit den Sirenensignalen 4 und 5 ausgestattet.
4. Ankündigung einer Gefahr drohenden Situation
Warnung vor herannahender Gefahr ohne vorangegangene Signale.
Dieses Signal wird ausgelöst, wenn die Bevölkerung vor herannahenden Gefahren gewarnt werden soll.
3 Minuten Dauerton
Verhaltensregeln:
- Radio (Regionalsender) oder TV (MDR) einschalten und Verhaltensmaßnahmen beachten.
- Informationen über die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung einholen.
- Internetseite der Kreisverwaltung (www.landratsamt-pirna.de) beachten.
- Nutzen Sie die in der Kreisverwaltung eingerichteten Bürgerbüros zur Information.
5. Entwarnung
Ende der Gefahr (Nur nach Signal 4)
1 Minute Dauerton
Verhaltensregeln:
- Beachten Sie weiterhin die Durchsagen im Radio (Regionalsender) oder TV (MDR), da es vorübergehend bestimmte Einschränkungen geben kann.
- Informieren Sie sich insbesondere auf der Internetseite der Kreisverwaltung und nutzen Sie die in der Kreisverwaltung eingerichteten Bürgerbüros zur Information.
- Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen durch vor Ort handelnde Einsatzkräfte bzw. der Polizei und befolgen Sie deren Handlungsempfehlungen und Anweisungen.